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Sparerfreibetrag
Unter dem Sparerfreibetrag versteht man einen gewissen Freibetrag, der jeder Privatperson zusteht und bis zu dieser Höhe, keine Steuern an das Finanzamt abzuliefern sind. Wie der Name schon verrät handelt bezieht sich dieser Freibetrag auf Einkünfte aus Sparanlagen, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden.
Die Höhe des Sparerfreibetrags belief sich bis 2009 auf 750 Euro zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Insgesamt konnte man als alleinstehende Privatperson somit Spareinkünfte bis 801 Euro im Jahr steuerfrei einnehmen. Seit 2009 wurden der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale durch den Sparerpauschbetrag abgelöst. Die Höhe hat sich jedoch nicht geändert und liegt nach wie vor bei 801 Euro.
Die Kapitalertragssteuer wird automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeliefert. Leider wird in diesem Bezug nicht überprüft, ob die Einkünfte noch in den Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag fallen oder ob diese bereits steuerfrei sind. Das muss der Kunde selbst überprüfen und anschließend eine Freistellung bei der Bank beantragen. Diese liefert dann keine Kapitalertragssteuer an das Finanzamt ab. Eine andere Möglichkeit ist die Veranlagung bei der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres.
Der Sparerfreibetrag von 801 Euro gilt pro Person und kann natürlich auf x-beliebige Kreditinstitute und Sparanlagen aufgeteilt sein. Bei Ehepaaren ist der heutige Sparerpauschbetrag natürlich entsprechend höher. Es handelt sich hierbei um einen Freibetrag in der Höhe von 1602, der nicht steuerpflichtig ist.
