Lastschrift

Die Lastschrift gilt bei den Banken als Vorgang im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ausgelöst wird der Vorgang der Zahlung durch dessen Empfänger. Dieser Vorgang wird auch Pull-Zahlung genannt. Der Zahlungsempfänger belastet bei einer Lastschrift das Konto des zur Zahlung verpflichteten. Die Höhe der Summe wurde im Voraus festgelegt und durch den Zahlungspflichtigen akzeptiert. Im Gegensatz zur Pull-Zahlung steht die Push-Zahlung, unter der eine normale Überweisung verstanden wird. Allgemein wird mit einer Lastschrift die Belastung eines Kontos bei einer Bank bezeichnet.

Wer ist am Lastschriftverfahren beteiligt?
Beteiligt am Lastschriftverfahren ist auf der einen Seite der Zahlungsempfänger, der als Gläubiger gesehen wird. Dabei gilt die Bank des Zahlungsempfängers als erste Stelle des Inkassos. Auf der anderen Seite ist der Zahlungspflichtige als Schuldner am Lastschriftverfahren beteiligt. Dessen Bank, bei der das Konto geführt wird, wird als Zahlstelle betrachtet. Die Lastschrift wird nicht wie eine Überweisung durch den Zahlungspflichtigen ausgelöst, sondern durch den Empfänger der Zahlung. Dieser erteilt seiner Bank, somit der ersten Stelle des Inkassos, den Auftrag die Lastschrift bei seinem Gläubiger einzuziehen. Dieser Vorgang wird auch als Einreichung einer Lastschrift bezeichnet. So definiert sich auch der Begriff Lastschrifteinreicher für den Zahlungsempfänger. Eine Einreichung von Lastschriften kann entweder per Beleg oder digital erfolgen. Für die Einreichung muss die Lastschrift auf den von der Bank bereitgestellten Vordrucken, die auch Beleg zur Lastschrift oder Lastschriftbeleg genannt werden, erfolgen.