Kontovollmacht

Als Inhaber eines Girokontos können Sie verschiedene Leistungen wie Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren und ähnliche Dinge nutzen, die für das alltägliche finanzielle Leben oftmals recht wichtig sind. Sollte jedoch einmal etwas Unvorhergesehenes passieren und Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage sein, Ihr Girokonto zu nutzen, ist eine Kontovollmacht eine äußerst sinnvolle Angelegenheit, denn dann kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Bankgeschäfte für Sie erledigen und somit dafür sorgen, dass Sie in der Zeit ihrer Abwesenheit keine Schwierigkeiten bekommen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Möglichkeiten in Bezug auf eine Kontovollmacht etwas genauer vorstellen, so dass Sie im Falle eines Falles entsprechend informiert sind.

Eine Kontovollmacht räumt dem Inhaber viele Rechte ein

Wenn Sie zu den Personen gehören, die über eine Kontovollmacht eines bestimmten Girokontos verfügen, können Sie es im Regelfall fast genauso nutzen, als ob Ihnen das Konto selbst gehört. Somit ist es also möglich, den Zahlungsverkehr zu pflegen, eine eventuell bestehende Kreditlinie in Anspruch zu nehmen und auch über das Kontoguthaben zu verfügen. Normalerweise berechtigt eine entsprechende Vollmacht jedoch nicht dazu, das Konto einfach zu kündigen oder Änderungen an bestehenden Krediten vorzunehmen, wobei es hier natürlich auch auf die Art der Kontovollmacht ankommt.

Es gibt verschiedene Arten von Kontovollmachten

Je nach Sinn und Zweck der erteilten Vollmacht unterscheidet man drei verschiedene Arten solcher Vereinbarungen. Sollten Sie beispielsweise nur zeitweilig verhindert sein, stellen Sie normalerweise eine zeitlich begrenzte Kontovollmacht aus, die ohne zusätzliche Angaben mit dem Tod des Kontoinhabers ihre Gültigkeit verliert. Wenn Sie jedoch gerade für den Nachlassfall entsprechend vorsorgen möchten, können Sie natürlich auch eine postmortale Kontovollmacht ausstellen und diese bei einem Notar hinterlegen, so dass sie Hinterbliebenen nach dem Tod des Kontoinhabers vollen Zugriff haben. Die dritte Form der Vollmacht ist die transmortale Variante, bei der die Wirksamkeit bereits zu Lebenszeiten beginnt, jedoch auch über den Tod des Kontoinhabers hinausgeht.

Niemals leichtfertig eine Kontovollmacht ausstellen

Da eine Kontovollmacht dem Bevollmächtigten wirklich weitreichende Rechte an der Nutzung des Kontos einräumt, ist es wichtig, dass Sie diese nur einem Menschen zugestehen, dem Sie hundertprozentig vertrauen können. Auch wenn eine solche Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann, könnten sich trotzdem Probleme ergeben, wenn bereits ein Missbrauch erfolgt ist. Die Bank haftet dafür in aller Regel nicht, so dass lediglich der Bevollmächtigte juristisch belangt werden könnte.  Für die Erteilung einer Girokontovollmacht sind die Unterschriften beider Parteien nötig und es müssen Ausweisdokumente beim Bankberater vorgelegt werden. Sind diese Schritte erfolgt, können Sie sich als Kontoinhaber beruhigt zurücklehnen, da sich im Notfall jemand um finanzielle Belange kümmert.