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Kontokorrentkonto
Wer von einem Kontorrentkonto spricht meint damit ein in laufender Rechnung geführtes Konto. Damit kann der Inhaber des Kontos täglich auf sein Geld, also das so genannte Guthaben oder auch Sichteinlage genannt, zugreifen. Das Kontorroentkonto ist nichts anderes als ein herkömmliches Girokonto und dient im allgemeinen zur Abwicklung von Transaktionen und dem üblichen Zahlungsverkehr.
Der Kontokorrentdispositionskredit
Stimmt die Bank zu, kann der Inhaber bis zu einem gewissen Wert das Konto überziehen. Diese Kontokorrentlinie darf jedoch nicht überschritten werden. Ist das Limit erreicht, können keine weiteren Auszahlungen oder Abbuchungen mehr getätigt werden.
Generell darf das Konto natürlich auch im Guthabenbereich bleiben. Es ist nicht zwingend erforderlich einen Dispositionskredit einzuräumen, wenn man dies nicht wünscht oder nicht benötigt. Selbst wenn der Kontokorrentkredit eingeräumt ist auf dem Girokonto, bedeutet dies nicht, dass er voll ausgeschöpft werden muss. Dazu kommt, dass diese Dispos häufig mit hohen Zinsen von um die 12 Prozent belegt werden. Das Konto dauerhaft zu überziehen ist also ein teurer Spaß.
Wer seinen Lohn oder sein Gehalt auf diesem Konto empfängt, muss meist keinen gesonderten Kreditvertrag über den Dispo unterschreiben. Man bekommt nach der Vereinbarung mit dem eigenen Bankberater ein Schreiben von der Bank ausgehändigt oder zugeschickt, in dem der Dispositionskredit und seine Höhe bestätigt wird. Dieser gilt dann bis auf Widerruf. Der Widerruf kann von der Bank oder vom Kunden erfolgen. Widerruft die Bank den Dispo und befindet sich das Konto zu diesem Zeitpunkt im Soll, so ist dieser Betrag binnen einer gesetzten Frist auszugleichen. In der Regel erhält man dann keinen
