Benutzeranmeldung
Gehaltskonto
Ein Gehaltskonto wird im Kreditwesen auch als Girokonto bezeichnet. Es dient der Überweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei regelmäßig monatlichen Zahlungen, zwischen dem Gehaltszahler und dem Gehaltsempfänger. Ein solches Konto ist die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Zahlungsverkehr und kann bei allen Banken und Sparkassen eröffnet werden.
Wann und warum benötigt man ein Gehaltskonto?
Ein Gehaltskonto benötigt man dann, wenn man eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, eine Ausbildung absolviert oder auch wenn man Arbeitslosengeld empfangen muss. Hier erfolgen Zahlungen monatlich und in regelmäßigen Abständen. Da die Gehaltszahlungen nicht als Bargeld ausgezahlt werden, sondern generell per Überweisung erfolgen, benötigt der Arbeitgeber, vor der ersten Zahlung, Angaben zu einem bestehenden Girokonto. Unter Angabe einer Kontonummer, einer Bankleitzahl, des Namens der Bank und des Kontoinhabers erfolgt die Zahlung durch den Arbeitgeber, entsprechend unter Angabe eines Verwendungszweckes, auf dieses Konto. Der Verwendungszweck dient als Hinweis, welche Art von Zahlung eingegangen ist und von wem, z B. Name des jeweiligen Arbeitgebers, Gehaltszahlung/Monat/Jahr.
Eröffnung und Führung eines Gehaltskontos
Um ein Gehaltskonto zu eröffnen, sucht man sich ein entsprechendes Geldinstitut, wie Sparkasse, Direktbank Privat- oder Postbank. Dort erhält man, eine Kontonummer sowie die entsprechende Bankleitzahl. Per Post erhält man die dazugehörige ec Karte. Jede ec Karte kann aber nur in Verbindung mit einer Geheimzahl benutzt werden, diese man aus Sicherheitsgründen getrennt von der ec Karte aufbewahren sollte. Mit der persönlichen ec Karte kann man nicht nur Geld von jedem Geldautomaten abheben oder bargeldlos einkaufen, man kann auch den aktuellen Kontostand überprüfen. Hier stehen entsprechende Kontoauszugsdrucker zur Verfügung. Dies sollte man unbedingt regelmäßig tun, denn man darf nur soviel Geld von seinem Konto abheben, wie man auch tatsächlich zur Verfügung hat. Denn sollte das Konto doch einmal überzogen werden, hat dies zur Folge, dass man sehr hohe Strafzinsen an die Bank zahlen muss. Für die Führung eines Gehaltskontos können zum Quartalsende Kontoführungsgebühren anfallen. Dies ist aber von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.
