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Firmenkonto
Geldgeschäfte regeln ohne Konto? Undenkbar. Das was dem Privatmann sein Privatgirokonto ist, ist für den Unternehmer das Firmenkonto. Kleinunternehmer oder Freiberufler, die nur sehr wenige geschäftliche Transaktionen tätigen, werden dazu zwar auch oft ihr privates Konto nutzen wollen – doch Vorsicht. Viele Banken haben in ihren AGB’s ausdrücklich festgelegt, dass ein Privatkonto nicht für geschäftliche Transaktionen genutzt werden darf.
Somit ist die Eröffnung eines Geschäftskontos für Firmen und Unternehmen unerlässlich, damit private und geschäftliche Geldangelegenheiten deutlich getrennt werden können. Das erleichtert die Buchhaltung und erspart Ärger mit Bank oder Finanzamt.
Ein Geschäftskonto hat grundsätzlich die gleichen Funktionen wie ein Privatgirokonto. Kapital wird verwaltet, Daueraufträge können eingerichtet werden, Einnahmen und Ausgaben vorgenommen werden. Allerdings werden für ein Firmenkonto oft erhebliche Kontoführungsgebühren fällig. Das kann ein unterschiedlich hoher monatlicher Pauschalbetrag sein, oder eine Grundgebühr, zu der die Kosten für einzelne Transaktionen dazukommen. Die eine Bank erhebt für Scheckeinreichungen oder Bareinzahlungen extra Gebühren, bei einer anderen Bank muss für Bargeldabhebungen am Geldautomat gezahlt werden, wieder eine andere bietet EC- und Kreditkarten ohne Jahresgebühr an. Bei einigen Direktbanken kann sogar ein ganz kostenloses Firmenkonto eröffnet werden, was dann interessant ist, wenn der gesamte Zahlungsverkehr online geregelt werden kann. Wer allerdings Wert auf persönliche Beratung legt, oder öfter Bareinzahlungen vornehmen und Schecks einreichen muss, wird sein Geschäftskonto lieber bei einer Filialbank eröffnen.
Wer ein Firmenkonto benötigt, sollte sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Leistungen einer Bank für ihn interessant und wichtig sind. Und wer dann noch die Angebote der verschiedenen Geldinstitute ausführlich vergleicht, wird sicher das passende finden.
