Einlagensicherung

Wer sein Kapital gewinnbringend anlegen möchte, ist natürlich darauf bedacht, dass dieses Kapital so gut wie möglich geschützt ist. Gerade die Finanzkrisen der letzten Jahre haben die Anleger hier deutlich verunsichert. Was vielen Bankkunden nicht bekannt ist, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Einlagensicherung.

Als Einlagensicherung bezeichnet man die gesetzlichen und privaten Maßnahmen, die eine Bank ergreift, um das Kapital der Anleger zu schützen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verpflichtet Banken dazu, Kapitaleinlagen von Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro durch eine Einlagensicherung abzudecken. Damit ist für den Kunden gesichert, dass er sein eigenes Kapital nicht verlieren kann. Ein Restrisiko bleibt natürlich. Wenn die Bank aufgrund einer Krise absolut zahlungsunfähig wird, kann es trotzdem zu einem Kapitalverlust kommen. Das Kreditwesengesetz in Deutschland soll jedoch vorbeugend dazu beitragen, dass Bankinsolvenzen weitgehend ausgeschlossen sind. Dazu gibt es Vorschriften hinsichtlich des notwendigen Eigenkapitals und der Einzahlungsverpflichtung in sogenannte Sicherungsfonds. Es gibt Bankinstitute, die über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch eine zusätzliche private Sicherung anbieten, die auch für höhere Summen gilt.

Für den Kapitalanleger ist es bei der Entscheidung, bei welcher Bank er sein Geld investieren möchte, deshalb sehr wichtig, sich über die Grundsätze der Einlagensicherung bei diesem Kreditinstitut im Vorfeld zu informieren.