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Bonität
Der aus dem Lateinischen stammende Begriff Bonität (von lat. bonitas (Vortrefflichkeit)), bezeichnet in der Finanzwirtschaft zwei Komponenten:
1. die Eigenschaft von Staaten, Konzernen, Firmen und auch natürlichen Personen, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit)
2. darüber hinaus den Willen, diese Schuldenrückzahlungen zu leisten (Zahlungswilligkeit)
Von diesen beiden Faktoren können mittels Kalibrierung bestimmter zugeordneter Ratingstufen die Ausfallwahrscheinlichkeiten einer Kreditrückzahlung abgeleitet werden. Somit sind für eine Kreditbewilligung sowohl die fachlichen und beruflichen Qualifikationen der natürlichen Personen als Kreditnehmer notwendig, als auch bei gewerblichen und Unternehmenskrediten die Qualifikation des Managements. Sie werden als persönliche Kreditwürdigkeit bewertet.
Wohingegen sich die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit auf die wirtschaftlichen Fähigkeiten des jeweiligen Unternehmens in Bezug auf vergangene und prognostizierbare zukünftige wirtschaftliche Verhältnisse, die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit, bezieht. Die Finanzwirtschaft mit Banken und Ratingagenturen hat deshalb auf betriebswirtschaftlich-statistischer Basis Ratingverfahren entwickelt, die sich mit der Ermittlung, Erfassung und Einstufung der persönlichen, sprich individuellen Bonität eines Schuldners befassen. Sie reichen großenteils über 8 Stufen von ausgezeichneter Bonität bis zu harten Negativmerkmalen. Eine einheitliche Bonität für alle Schuldner gibt es nicht, da aufgrund der jeweiligen persönlichen und individuellen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Situation der Kreditnehmer nicht alle erfassten Bonitätskriterien von allen Schuldnern erfüllt werden können. Letztendlich ergibt sich eine individuelle Bonität, deren Abstufungen in sogenannten Scores oder Ratings von „sehr guter“ bis „gerade noch vertretbarer“ Bonität gemessen werden.
Der BGH verpflichtet Banken laufend Risikoeinstufungen ihrer Kunden vorzunehmen, u. a. auch durch zeitnahe Vorlagen von Jahresabschlüssen bzw. Vermögensstatuten. Nicht erfolgte oder nicht fristgerechte Vorlagen solcher Unterlagen rechtfertigen, im Zuge eines konsequenten Gläubigerschutzes, Kreditkündigungen. Allen Banken und Ratingagenturen ist zwingend vorgeschrieben, dass sämtliche Methoden, Verfahren und Überwachungsprozeduren, sowie Datenerfassungs- und Verarbeitungssysteme die Bonitätseinschätzung unterstützen müssen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung der vorgelegten Unterlagen erfolgt nach aufsichtsrechtlich festgelegten Analyse- und Beurteilungskriterien, die allerdings von Bank zu Bank unterschiedlich gewichtet bzw. ausgewertet werden.
