Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Vertragsparteien (Verwender) der jeweils anderen Vertragspartei beim Abschluss einer Vielzahl von Verträgen stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind, im Unterschied zum Individualvertrag, im Geschäftsverkehr unter Personen üblich,  die ein Gewerbe ausüben, selbstständig beruflich handeln oder juristische Personen des öffentliches Rechts sind, da nicht bei jedem Geschäft neue Vertragsbedingungen entwickelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beschleunigen, standardisieren und vereinfachen Vertragsabschlüsse. Sie können auch, u. a. im Schuldrecht, neue, gesetzlich nicht vorgesehene Vertragsvarianten regeln. Dabei können AGB`s sowohl als vorgefertigter Formularvertrag, als auch im Anhang, dem oft Kleingedruckten, als gesonderter Vertragsteil, enthalten sein. Umfang, Form und Vertragsgestaltung sind für die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unerheblich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen den Vorschriften und Rechtsnormen vorformulierter Vertragsklauseln und sind in §§ 305 – 310 BGB eingefügt. Das Unterlassungsklagegesetz regelt die bei Verstößen gegen das Gesetz betroffenen Vorschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nicht in den Vertrag einbezogen oder gar unwirksam sind, führen nicht zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die unwirksame Vertragsklausel wird hierbei durch die gesetzlich vorgeschriebene Regelung ersetzt, bzw. wird nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung ersetzt.

Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss im Vertrag ausdrücklich hingewiesen werden. Einzelne Klauseln Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind, auch wenn sie bereits Vertragsbestandteil geworden sind, unwirksam, wenn sie z. B. von dem abweichen, was der Vertragspartner bei Verträgen dieser Art erwarten kann. Sollten die Formulierungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrdeutig sein und Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten bewirken, werden diese zu Lasten des Verwenders gedeutet, sprich unwirksam. Es gilt der blue-pencil-test, der Verstöße mit der „Streichung“ der fragwürdigen AGB-Teile ahndet. Wenn der übrig bleibende Textteil noch verständlich und sinnvoll bleibt, kann er wirksam bleiben. Wesentlich für die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch, ob der empfangende Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nachrangig gegenüber Individualvereinbarungen.